Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft ÜB / FDP: Überprüfung der Stellplatzsatzung

Pressemitteilung der Fraktionsgemeinschaft ÜB / FDP: Überprüfung der Stellplatzsatzung

Stellplatzsatzung Dachau

Die Satzung der Großen Kreisstadt Dachau über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung sieht für Wohneinheiten bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern folgenden Schlüssel vor: bis 95 qm Wohnfläche einen Stellplatz und ab 95 qm zwei Stellplätze.


Im Rahmen der Planungen des ehemaligen MD-Papierfabrikgeländes hinsichtlich Stellplatzbedarf, Verkehrserzeugung und Mobilitätskonzept haben wir gemäß den Ausführungen der beauftragten TeamRed Service GmbH zur Kenntnis genommen, dass mit entsprechendem Mobilitätskonzept ein Stellplatzbedarf von 0,8 ausreichend sei.
In diesem Zusammenhang wurde von den Planern auch mitgeteilt, dass in der Altstadt u.a. infolge Lage und Anbindung zum ÖPNV weniger motorisierter Individualverkehr als in anderen Stadtteilen vorhanden sei.
Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob die Richtlinien der Stellplatzsatzung insoweit noch sach-, zweck- und zeitgemäß sind.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen, die im Jahre 2011 zuletzt geänderte Stellplatzsatzung einer Überprüfung auf Aktualität und geänderten Bedarfen und Gegebenheiten zu unterziehen.
Insoweit sollen die einzelnen Stadtteile auf Verkehrsaufkommen und –erzeugung, vorhandene Anbindung an den ÖPNV sowie bestehende und ggf. zu schaffende Mobilitätskonzepte überprüft und hinsichtlich notwendiger Stellplatzzahlen u.U. neu bewertet werden.
Im Sinne der Gerechtigkeit von Bürgern und künftigen Bauwerbern ist eine pauschale Festlegung auf starre Zahlen für das gesamte Stadtgebiet ohne Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort nicht mehr zeit- und sachgemäß, so FDP-Stadtrat Jürgen Seidl.
Wir wollen auf jeden Fall vermieden wissen, dass im übrigen Stadtgebiet gestaffelt nach Wohnfläche ein oder zwei Stellplätze vorgehalten werden sollen, während es auf dem MD-Gelände im Regelfall nur 0.8 Stellplätze sein sollen, was laut Seidl einer ungerechtfertigten Bevorzugung des Investors des Geländes gleichkommen würde.
Deshalb hat die Bewertung und Feststellung für alle Stadtteile einheitlich entweder alleine nach der Satzung oder ausschließlich nach Sachverständigengutachten zu erfolgen. Eine Rosinenpickerei zu Gunsten einzelner hat zu unterbleiben.
Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass jeder, der eine Wohnung auf dem MD-Gelände erwirbt oder anmietet, zumindest mittelfristig mindestens einen Pkw vorhalten wird.
Wir haben deshalb einen Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt, die Stellplatzsatzung einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen.

fdpdachau

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