Antrag: Abänderung des § 3 Abs. 2 der „Richtlinien der Großen Kreisstadt Dachau für die Überlassung der Ludwig-Thoma-Wiese für Veranstaltungen

Antrag: Abänderung des § 3 Abs. 2 der „Richtlinien der Großen Kreisstadt Dachau für die Überlassung der Ludwig-Thoma-Wiese für Veranstaltungen

Antrag der ÜB Dachau & FDP Dachau zur Ausweitung der Nutzung der Ludwig-Thomas Wiese.

Die Fraktionsgemeinschaft ÜB / FDP stellt folgenden Antrag:

§ 3 Abs. 2 der „Richtlinien der Großen Kreisstadt Dachau für die Überlassung der Ludwig-Thoma-Wiese für Veranstaltungen“ wird dergestalt abgeändert, dass künftig die Überlassung für Veranstaltungen, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Dachauer Volksfest ein Festzelt nutzen möchten, grundsätzlich zulässig ist. Über die Vergabe entscheidet der Kulturausschuss auf Basis eines vorzulegenden Konzepts.

Begründung:

Damit soll allen Dachauer Vereinen und Organisationen i.S.v. § 2 der Richtlinie die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet werden, insbesondere bei besonderen Anlässen durch entsprechende Veranstaltungen auf die eigene Historie und die heutige gesellschaftliche bzw. kulturelle Bedeutung aufmerksam zu machen. Zudem könnte über einträgliche, zuschussfreie Veranstaltungen auch die Stadtkasse im Hinblick auf andernfalls möglicherweise zu bewilligende Mittel aus der Sport- bzw. Kulturförderung entlastet werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird auch eine Gleichbehandlung bei der Vergabe des Festzeltes unter den Vereinen und Organisationen aus Dachau gewährleistet, da ein in der jüngeren Vergangenheit durchaus wohlwollend gehandhabter Ausnahmetatbestand in eine reguläre Möglichkeit einschließlich transparentem Vergabeprozess gewandelt wird.

fdpdachau

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