Antrag zu maßvollem Wachstum der Stadt Dachau

Antrag zu maßvollem Wachstum der Stadt Dachau

Einwohner Bevölkerungswachstum der Stadt Dachau

Antrag: Strategien für die künftige Baulandausweisung sowie für die Handhabung des § 34 BauGB (Nachverdichtung); gleichzeitig Konkretisierung des FDP-Antrags „Maßvolles Bevölkerungswachstum für Dachau“ vom 10.3.2019

Die Fraktionsgemeinschaft ÜB / FDP stellt vor dem Hintergrund der Diskussion im Bau-und Planungsausschuss (BPA) am 14.7.2020 folgenden Antrag:

Antrag

Die Verwaltung zeigt dem BPA sowohl mögliche Strategien für die Baulandausweisung als auch für die Handhabung des § 34 BauGB auf, die es erlauben, im Stadtgebiet ein durchschnittliches Bewölkerungswachstum von 1% p.a. (inklusive gefördertem Wohnbau) nicht zu überschreiten.

Begründung

Die Diskussion am 14.7.2020 und auch die Sitzungsunterlagen haben gezeigt, wie wichtig ein verträgliches Wachstum samt Folgekosten für die soziale und verkehrliche Infrastruktur unserer Stadt ist. Uns ist bewusst geworden, dass die ursprünglich beantragte jährliche 0,5% p.a.-Grenze vor dem Hintergrund des großen Anteils von Nachverdichtung / Generationenwechsel zu optimistisch bemessen war. Im Lichte der aktuellen Erkenntnisse und auch der Überzeugung, dass gerade der Generationenwechsel stets reibungslos funktionieren muss, schlagen wir eine 1,0% p.a.-Grenze vor. Diese soll als Durchschnitt (z.B. über fünf Jahre) ausgestaltet sein, um mit eventuellen Spitzen unkompliziert umgehen zu können.

Insbesondere mit Blick auf die Neubaugebiete ehemaliges MD-Gelände undAugustenfeld ergibt sich daraus unsererseits die Forderung, dass diese Gebiete langsam und vor allem maßvoll zu entwickeln sind. Zudem wünschen wir uns vor allem baurechtliche Steuerungsinstrumente, damit künftig wachstumstreibende Projekte wie etwa ein bis zu 7-stöckiges Hochhaus auf dem Grundstück einer ehemaligen Tankstelle mit Werkstatt nicht mehr unter § 34 BauGB fallen. Ein gezieltes Steuern der Nachverdichtung ist aus unserer Sicht auch notwendig, damit die Bebauung auf dem ehemaligen MD-Gelände nicht als Bezugsfall für die Nachbarschaft herangezogen werden kann.

fdpdachau

Kommentare sind geschlossen.